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Informationen aus der Insolvenzakte

Dem ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer steht ein Akten­ein­sichts­recht nach § 299 Abs. 2 ZPO zu, wenn er Infor­ma­tio­nen aus der Insol­venz­ak­te zur Ver­tei­di­gung gegen eine Inan­spruch­nah­me durch den Insol­venz­ver­wal­ter benö­tigt.

OLG Bran­den­burg Beschluss vom 28.02.2024 – 11 VA 1/24

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