BGH gibt 10%-Rechtsprechung bei Flächenabweichung und Mieterhöhung auf
Bislang galt: War die tatsächliche Wohnfläche kleiner oder größer als die vereinbarte Fläche und betrug die Flächendifferenz maximal 10%, wurde bei einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht die tatsächliche Größe zugrunde…
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