Bauträger als Leistungsempfänger schulden keine Umsatzsteuer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers für Bauleistungen gemäß § 13 b Abs. 2 Satz 2 voraussetzt, dass der Leistungsempfänger die an ihn erbrachten Bauleistungen wiederum zur…
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