Bank- und Kapitalmarkt

Keine Auskunftspflicht des freien Anlagevermittlers über erhaltene Provisionen

Das Land­ge­richt Mann­heim hat in sei­nem Urteil 23.08.2013 eine Ent­schei­dung des Amts­ge­richt Mann­heim bestä­tigt, nach­dem ein Anle­ger kei­nen Anspruch auf die kon­kret erhal­te­nen Pro­vi­sio­nen gegen den Ver­mitt­ler hat.

LG Mann­heim, Urteil 23.08.2013 — 1 S 15/13

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