Ein UG-Gesellschafter ist nicht daran gehindert einen von ihm vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gefassten Kapitalerhöhungsbeschluss durch einen Gesellschafterbeschluss während des Insolvenzverfahrens wieder aufzuheben, sofern der Beschluss noch nicht zum Handelsregister angemeldet worden ist.
Pfälzisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.12.2013 — 4 U 39/13