Wirtschaft

Kapitalerhöhungsbeschluss in der Insolvenz

Ein UG-Gesellschafter ist nicht daran gehin­dert einen von ihm vor der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens gefass­ten Kapi­tal­erhö­hungs­be­schluss durch einen Gesell­schaf­ter­be­schluss wäh­rend des Insol­venz­ver­fah­rens wie­der auf­zu­he­ben, sofern der Beschluss noch nicht zum Han­dels­re­gis­ter ange­mel­det wor­den ist.

Pfäl­zi­sches Ober­lan­des­ge­richt, Urteil vom 12.12.2013 — 4 U 39/13

Vorheriger Beitrag
Treuepflicht von Gesellschaftern einer KG
Nächster Beitrag
Keine Haftung des Geschäftsführers bei unverschuldeter fehlender Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit

Auch interessant