Arbeit

Diskriminierende Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion

Kün­digt ein Arbeit­ge­ber das Arbeits­ver­hält­nis mit sei­nem Arbeit­neh­mer in der gesetz­li­chen War­te­zeit des § 1 KSchG wegen einer HIV-Infektion des Arbeit­neh­mers, so ist die Kün­di­gung nach einem Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 19.12.2013 (6 AZR 190/12) im Regel­fall dis­kri­mi­nie­rend und damit unwirk­sam, wenn der Arbeit­ge­ber durch ange­mes­se­ne Vor­keh­run­gen den Ein­satz des Arbeit­neh­mers trotz sei­ner Behin­de­rung ermög­li­chen kann.

BAG, Urteil vom 19.12.2013 — 6 AZR 190/12

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