Wirtschaft

Keine Haftung des Geschäftsführers bei unverschuldeter fehlender Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit

Ein Geschäfts­füh­rer haf­tet für Aus­zah­lun­gen nach Ein­tritt der Zah­lungs­un­fä­hig­keit dann nicht, wenn er unver­schul­det keine Kennt­nis hat, wie es bei der Ver­nich­tung sämt­li­cher Geschäfts­un­ter­la­gen durch den frü­he­ren Geschäfts­füh­rer der Fall ist.

OLG Bran­den­burg, Urteil vom 14.01.2014 — 6 U 155/12

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