Bank- und Kapitalmarkt

Aufklärungspflichten einer Bank über Provisionszahlungen

Ab dem 01.08.2014 müs­sen Ban­ken ver­steck­te Innen­pro­vi­sio­nen, die sie von drit­ter Seite erhal­ten, dem Kun­den gegen­über unab­hän­gig von deren Höhe offen­ba­ren. Dage­gen liegt kein Ver­schul­den vor, wenn die Auf­klä­rung im Rah­men von Anla­ge­be­ra­tungs­ver­trä­gen vor dem 01.08.2014 unter­blie­ben ist. Dies stellt eine Recht­spre­chungs­än­de­rung dar.

BGH, Urteil vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12

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