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EuGH kippt BAG-Rechtsprechung zur Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen

Ent­ge­gen der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts (z.B. 9 AZR 416/10) hat nun der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ent­schie­den, dass Urlaubs­an­sprü­che nicht durch den Tod des Arbeit­neh­mers erlö­schen. Seine Erben kön­nen daher einen ent­spre­chen­den Abgel­tungs­an­spruch gegen den Arbeit­ge­ber gel­tend machen, wenn der Ver­stor­be­ne z.B. wegen lang andau­ern­der Krank­heit sei­nen ihm zuste­hen­den Urlaub nicht mehr ein­brin­gen konn­te.

EuGH, Urteil vom 12.06.2014 — C‑118/13

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