Versicherungen

Keine Arglist bei Informationsmängeln aufgrund Schwerhörigkeit

Von einer Arg­list des Ver­si­che­rungs­neh­mers darf der Ver­si­che­rer nicht aus­ge­hen, wenn bei einem Zusatz­kran­ken­ver­si­che­rungs­an­trag des Ver­si­che­rungs­neh­mers wegen Schwer­hö­rig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass die­ser die Auf­klä­rung des Arz­tes über eine objek­tiv bestehen­de und im Antrag nicht ange­ge­be­ne Vor­er­kran­kung nicht gewusst hat.

OLG Karls­ru­he, Urteil vom 29.07.2014 — 12 U 159/13

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