Bank- und Kapitalmarkt

Abwicklung von Einlagegeschäften nach Anordnung durch sofort vollziehbaren Bescheides

Die Pflicht zur Rück­zah­lung von Ein­la­gen­gel­der auf­grund eines sofort voll­zieh­ba­ren Beschei­des  kann nicht durch zivil­recht­li­che Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Anle­ger und Unter­neh­men abbe­dingt wer­den.

VGH Kas­sel, Beschluss vom 01.08.2014 — 6 B 470/14

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