Krise, Sanierung und Insolvenz

Anpassung der Körperschaftsteuerfestsetzung nach einem Insolvenzplan

Die nach­in­sol­venz­li­che Ände­rung einer vor­insol­venz­lich erfolg­ten Kör­per­schaft­steu­er­fest­set­zung gemäß § 164 Abs. 2 AO ist nach rechts­kräf­ti­ger Bestä­ti­gung eines Insol­venz­pla­nes, der die vom Finanz­amt ange­mel­de­te und im Prü­fungs­ter­min vom Steu­er­pflich­ti­gen nicht bestrit­te­ne Kör­per­schaft­steu­er­for­de­rung erfasst, nicht mehr zuläs­sig

 

BFH, Urteil vom 22.10.2014 — I R 39/13

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