Bank- und Kapitalmarkt

Anspruch auf Rückforderung von Bearbeitungsentgelten verjährt frühstens 2014

Der BGH hat als mög­li­chen Beginn der Ver­jäh­rungs­fris­ten im Hin­blick auf die Rück­for­de­rung von Bear­bei­tungs­ent­gel­ten von Ver­brau­cher­kre­dit­ver­trä­gen das Jahr 2011 fest­ge­legt. Als Begrün­dung für der BGH an, dass sich im Jahr 2011 eine gefes­tig­te ober­lan­des­ge­richt­li­che Recht­spre­chung ent­wi­ckelt habe, die Bear­bei­tungs­ent­gel­te in All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen beim Abschluss von Ver­brau­cher­dar­le­hens­ver­trä­gen für rechts­wid­rig erach­tet und dies einem Ver­brau­cher ab dem Jahr 2011 auch bekannt sein muss­te.

BGH, Urtei­le vom 28.10.2014 — XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14

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