Arbeit

Regelaltersgrenze

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm hat mit Urteil vom 14.01.2015 – 4 Sa 1176/14 ent­schie­den, das es grund­sätz­lich zuläs­sig ist, durch Betriebs­ver­ein­ba­rung zu bestim­men, dass Arbeits­ver­hält­nis­se mit Errei­chen der Regel­al­ters­gren­ze für den Bezug der gesetz­li­chen Alters­ren­te enden. Zu die­sem Thema lie­gen mitt­ler­wei­le zahl­rei­che Ent­schei­dun­gen der Arbeits­ge­richts­bar­keit vor – unter dem Aspekt der Alters­dis­kri­mi­nie­rung. Auch ein­zel­ver­trag­li­che Rege­lun­gen, die ein ent­spre­chen­des Aus­schei­den mit Errei­chen der Bezugs­vor­aus­set­zun­gen für die gesetz­li­che Alters­ren­te vor­se­hen wer­den mehr­heit­lich von den Arbeits­ge­rich­ten für zuläs­sig erach­tet.

LAG Hamm, Urteil vom 14.01.2015 – 4 Sa 1176/14

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