Wirtschaft

Keine Haftung bei Forderungseinzug und Globalzession

Ein Geschäfts­füh­rer haf­tet dann nicht für den For­de­rungs­ein­zug auf ein debi­to­risch geführ­tes Konto im Zeit­raum der Insol­venz­rei­fe, wenn eine Glo­bal­zes­si­on besteht und die ein­ge­zo­ge­nen For­de­run­gen von die­ser erfasst sind.

OLG Ham­burg, Urteil vom 06.03.2015 — 11 U 222/13

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