Versicherungen

AGBs als Teil des Versicherungsvertrags trotz fehlender Übergabe und nach Erlöschen des Widerspruchsrechts

All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen wer­den auch dann Teil des Ver­si­che­rungs­ver­trags, wenn diese nicht über­ge­ben wur­den, aber das Wider­spruchs­recht gemäß § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. erlo­schen ist.

BGH, Urteil vom 17.06.2015 — IV ZR 170/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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