Gesellschaften und Ihre Organe

Keine Entlastung der Geschäftsleitung bei Verstoß

Wird ein Ver­stoß gegen Gesetz oder Gesell­schafts­ver­trag durch die Geschäfts­lei­tung nicht im Vor­feld oder in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung aus­rei­chend begrün­det, dann darf die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nicht die Ent­las­tung der Geschäfts­lei­tung beschlie­ßen.

OLG Mün­chen, Urteil vom 22.07.2015 — 7 U 2980/12

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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