Krise, Sanierung und Insolvenz

Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Kaufpreisklage gegen EU-Ausländer

Ein Insol­venz­ver­wal­ter ist nicht berech­tigt, den Kauf­preis aus einem zwi­schen der Schuld­ne­rin und einem im EU-Ausland ansäs­si­gen Käu­fer am inlän­di­schen Sitz des Insol­venz­ge­richts ein­zu­kla­gen, wenn der in Anspruch Genom­me­ne hilfs­wei­se die Auf­rech­nung erklärt.

BGH, Urteil vom 16.09.2015 — VIII ZR 17/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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