Nach der Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verstößt die Überwachung der Internetnutzung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nicht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
EGMR, Urteil vom 12.01.2016 — Barbulescu/Rumänien, Beschwerdenummer 61496/08
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