Bank- und Kapitalmarkt

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung gegenüber Verbraucher

Einem Kre­dit­in­sti­tut ist es nicht mög­lich nach einer Dar­le­hens­kün­di­gung auf­grund Zah­lungs­rück­stand des Dar­le­hens­neh­mers, der ein Ver­brau­cher ist, anstel­le der ein­fa­chen Ver­zugs­zins­be­rech­nung auf die im Zeit­punkt der Wirk­sam­keit der Kün­di­gung bestehen­den Zah­lungs­rück­stän­de eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zu bean­spru­chen. Der Wille des Gesetz­ge­bers stehe die­sem Wahl­recht ent­ge­gen.

Urteil vom 19.01.2016 — XI ZR 103/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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