Bank- und Kapitalmarkt

Missbrauch beim Online-Banking

Der BGH ist der Ansicht, dass § 675w Satz 3 BGB die Anwen­dung der Grund­sät­ze des Anscheins­be­wei­ses im Online-Banking nicht ver­bie­tet, wenn der Zah­lungs­auf­trag durch Ver­wen­dung von PIN und TAN erfolgt. Aller­dings könne dies nur dann gel­ten, wenn das dem Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­te Sys­tem “prak­tisch unüber­wind­bar” sei. Zugleich ver­neint der BGH den Anschein eines grob fahr­läs­si­gen Ver­hal­tens durch den Kon­to­in­ha­ber, wenn es zu einer miss­bräuch­li­chen Nut­zung des Online-Bankings kommt.

Urteil vom 26.01.2016 – XI ZR 91/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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