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Vorstand einer Krankenkasse haftet für Pflichtverletzungen

Die „Business-Judgement-Rule” ist bei der Beur­tei­lung von diens­ver­trag­li­chen Pflicht­ver­let­zung der Vor­stän­de von Kran­ken­kas­sen nach Ansicht des OLG Hamm nicht her­an­zu­zie­hen. Ver­letzt der Vor­stand seine Pflich­ten, so muss der Ver­wal­tungs­rat Haf­tungs­an­sprü­che gegen die­sen ver­fol­gen.

OLG Hamm, Ent­schei­dung vom 17.03.2016 — 27 U 36/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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