Gesellschaften und Ihre Organe

Ableitung der Insolvenzreife aus der Insolvenztabelle

Die Fest­stel­lung einer For­de­rung zur Insol­venz­ta­bel­le nach § 178 Abs. 3 InsO hat keine Rechts­kraft­wir­kung gegen­über dem Geschäfts­füh­rer für die Frage der Insol­venz­rei­fe. Aller­dings kann dem Ver­hal­ten des Geschäfts­füh­rers im Anmel­de­ver­fah­ren eine indi­zi­el­le Wir­kung zukom­men.

BGH, Urteil vom 26.01.2016 — II ZR 394/13

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