Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Mitursächlichkeit bei Bankrottstraftat

Eine Bestra­fung wegen vor­sätz­li­chen Bank­rotts kann nach § 283 Abs. 2 StGB auch dann vor­lie­gen, wenn der Ein­tritt des Insol­venz­grun­des mit­ur­säch­lich durch die Tat­hand­lung her­bei­ge­führt wurde.

BGH, Beschluss vom 28.09.2016 — 4 StR 293/16

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