Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Keine Fortsetzung der GmbH nach Ablehnung der Insolvenzeröffnung

Wird das Insol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen einer GmbH man­gels Masse nicht eröff­net und die GmbH damit auf­ge­löst, so kann die Gesell­schaft nicht mehr fort­ge­setzt wer­den.

KG Ber­lin, Beschluss vom 17.10.2016 — 22 W 70/16

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