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Schadensersatz nach Insolvenzanfechtung bei einer harten Patronatserklärung

Muss ein Gläu­bi­ger eine Zah­lung auf­grund der Anfech­tung eines Insol­venz­ver­wal­ters erstat­ten, so kann er Scha­den­er­satz von der Mut­ter­ge­sell­schaf­ter der Schuld­ne­rin ver­lan­gen, wenn diese eine harte Patro­nats­er­klä­rung gegen­über dem Gläu­bi­ger abge­ge­ben hat.

BGH, Beschluss vom 12.01.2017 — IX ZR 95/16

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