Handelsvertreter, Vermittler & MaklerVersicherungen

Provisionsabgabeverbot nur kurzzeitig beseitigt?

Zum 01.07.2017 wurde das Pro­vi­si­ons­ab­ga­be­ver­bot auf­ge­ho­ben. Damit sind Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler — vor­be­halt­lich beson­de­rer Ver­ein­ba­run­gen — zunächst zur Wei­ter­ga­be von Pro­vi­sio­nen berech­tigt. Aber Ach­tung! Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz, das am 30.06.2017 sei­tens des Bun­des­tags ver­ab­schie­det wurde, wird das Ver­bot — mit Aus­nah­men — wie­der ein­ge­führt. Es fehlt der­zeit noch die Unter­zeich­nung des Geset­zes durch den Bun­des­prä­si­den­ten und die Ver­kün­dung des Gesetz­tes. Wann dies jeweils geschieht ist bis­her nicht bekannt.

Zudem sieht das Gesetz für Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler Aus­nah­men vor. Aller­dings wer­den diese vor­aus­sicht­lich vor allem Aus­schließ­lich­keits­ver­tre­ter betref­fen.

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