Handelsvertreter, Vermittler & MaklerVersicherungen

Einstellung der Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

Wirkt der Ver­si­che­rungs­neh­mer trotz Auf­for­de­rung des Ver­si­che­rers nicht an der ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Nach­prü­fung einer Berufs­un­fä­hig­keit mit, dann kann er sich nach Treu und Glau­ben nicht auf die eigent­lich für ihn güns­ti­ge Beweis­la­ge beru­fen, nach der der Ver­si­che­rer den Weg­fall der Berufs­un­fä­hig­keit zu bewei­sen hat.

OLG Saar­brü­cken, Urteil vom 08.02.2017 — 5 U 24/13

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