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Abtretung von Ersatzansprüchen durch den Insolvenzverwalter

Im Rah­men eines Ver­gleichs ist der Insol­venz­ver­wal­ter berech­tigt, die Ansprü­che der Insol­venz­schuld­ne­rin gegen ein Geschäfts­or­gan an Drit­te abzu­tre­ten.

BGH, Urteil vom 14.06.2018 – IX ZR 232/17

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