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Rechte des Aufsichtsrats im Eigenverwaltungsverfahren

Der Rech­te des Auf­sichts­rats wer­den im Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren genau­so beschränkt, als wäre ein Insol­venz­ver­wal­ter beschränkt wor­den, so dass die Rech­te des Auf­sichts­rats auf den insol­venz­frei­en Bereich des Unter­neh­mens erhal­ten blei­ben (OLG Mün­chen, Beschluss vom 9.8.2018 — 7 U 2697/18).

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