Versicherungen

Kein Regress für Sachverständigenkosten

Ein Sach­ver­si­che­rer ist nicht berech­tigt, die im Rah­men der ver­si­che­rungs­ver­trag­li­chen Abwick­lung ent­stan­de­nen Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten gegen­über dem Schä­di­ger gel­tend zu machen. Die ent­spre­chen­den Kos­ten seien dem Ver­si­che­rer ent­stan­den, damit die­ser seine eige­nen Pflich­ten gegen­über dem Ver­si­che­rungs­neh­mer erfül­len könne.

BGH, Urteil vom 18.10.2018 — III ZR 236/17

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