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Widerspruchsrecht bei Versicherung aus betrieblicher Altersvorsorge

Stammt ein Ver­si­che­rungs­ver­trag aus einer betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge und ist in der Folge auf den auf den Arbeitnehmer/Versicherungsnehmer über­ge­gan­gen, dann schei­tert ein Wider­spruch nach § 5a VVG a. F. an § 2 2 Abs. 2 S. 4+5 HS 1 BetrAVG.

Land­ge­richt Nürnberg-Fürth, Urteil vom 06.09.2018 — 2 O 5504/17

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