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Prämienanpassung bei Zustimmung eines nicht unabhängigen Treuhänders

Das Feh­len einer “Unab­hän­gig­keit” ändert an der Wirk­sam­keit einer Prä­mi­en­an­pas­sung durch den Ver­si­che­rer nichts, sofern der zustim­men­de Treu­hän­der nach den Vor­ga­ben des VAG ord­nungs­ge­mäß bestellt wurde. Die Unab­hän­gig­keit des Treu­hän­ders ist durch das Zivil­ge­richt nicht zu prü­fen. Aller­dings hat das Zivil­ge­rich­te die mate­ri­el­le Recht­mä­ßig­keit der Prä­mi­en­an­pas­sung zu über­prü­fen.

BGH, Urteil vom 19.12.2018 — IV ZR 255/17

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