Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und InsolvenzGesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Geltendmachung der offenen Hafteinlage

Will der Insol­venz­ver­wal­ter die offe­ne Haft­ein­la­ge eines Kom­man­di­tis­ten gel­tend machen, so muss er nicht dar­le­gen, wel­che kon­kre­ten Gläu­bi­ger­for­de­run­gen in wel­cher Rei­hen­fol­ge gel­tend gemacht wer­den sol­len. Viel­mehr kommt es auf die ins­ge­samt bestehen­de Außen­haf­tung des Kom­man­di­tis­ten an (OLG Hamm, Urteil vom 20.02.2019 — 8 U 87/18).

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