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Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf Stiftung

Die unent­gelt­li­che Über­tra­gung eines Mit­un­ter­neh­mer­an­teils auf eine Stif­tung löst keine Nach­ver­steue­rung von in der Ver­gan­gen­heit nach § 34a EStG begüns­tigt besteu­er­ten the­sau­ri­er­ten Gewin­nen aus. Eine ana­lo­ge Anwen­dung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht.

BFH, Urteil vom 17.01.2019III R 49/17

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