Versicherungen

Vorraussetzungen für ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein befris­te­tes Aner­kennt­nis in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung setzt sowohl das Vor­lie­gen eines sach­li­chen Grun­des als auch eine Begrün­dung der Befris­tung durch den Ver­si­che­rer gegen­über dem Ver­si­che­rungs­neh­mer vor­aus.

BGH , Urteil vom 09.10.2019 IV ZR 235/18

Vorheriger Beitrag
Direktversicherung bei Insolvenz des Begünstigten
Nächster Beitrag
Beitritt des D&O Versicherers

Auch interessant