Versicherungen

Akteneinsichtsrecht des Rechtsschutzversicherers

Grund­sätz­lich hat ein Rechts­schutz­ver­si­che­rer ein Inter­es­se daran, Einischt in Akte eines Rechts­streits zu neh­men, sofern er prü­fen will, ob auf ihn über­ge­gan­ge­ne Regress­an­sprü­che ver­folg­bar sind. Aller­dings bedarf es für sol­che Ansprü­che bereits vor der Ein­sicht ent­spre­chen­der Anhalts­punk­te.

OLG Frank­furt am?Main, Beschluss vom 16.07.2020 – 20 VA 19/19

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