Gesellschaften und Ihre OrganeKrise, Sanierung und Insolvenz

Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers

Das aus § 88 Abs. 1 Satz 1 AktG abge­lei­te­te gesetz­li­che Wett­be­werbs­ver­bot eines GmbH-Geschäftsführers endet nicht bereits mit Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens, son­dern erst mit dem Ver­lust der aus der Organ­stel­lung.

OLG Ros­tock, Beschluss vom 02.06.2020 – 2 W 4/20

Vorheriger Beitrag
Zuflusszeitpunkt von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses
Nächster Beitrag
Mitunternehmerschaft im Nachlassinsolvenzverfahren

Auch interessant