VersicherungenWirtschaft

Eingeschränkter Schutz in der Betriebsschließungsversicherung aufgrund COVID-19/SARS-Cov‑2 (Corona)

Ein Ver­si­che­rungs­schutz in der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung für COVID-19/SARS-Cov‑2 (Coro­na) dann nicht gege­ben, wenn diese in der Auf­zäh­lung von mel­de­pflich­ti­gen Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­gern in den All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen nicht auf­ge­führt sind. Etwas ande­res gilt, wenn auf die All­ge­mein­klau­sel des § 6 Abs. 1 Nr. 5 lfSG Bezug genom­men wird.

LG Ell­wan­gen, Urteil vom 17.09.2020 — 3 O 187/20

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