Krise, Sanierung und Insolvenz

Anfechtungsrechtliche Gleichstellung mit einem Gesellschafterdarlehen

Für die Frage, ob das Dar­le­hen eines Kre­dit­ge­bers wie ein Gesell­schaf­ter­dar­le­hen zu behan­deln ist, kommt es auf eine mit einem Gesell­schaf­ter ver­gleich­ba­re Rechts­stel­lung des Kre­dit­ge­bers an. Kri­te­ri­en hier­für kön­nen bestehen­de Gewinn­be­tei­li­gun­gen des Kre­dit­ge­bers, seine gesell­schaf­ter­glei­chen Rech­te und seine Teil­ha­be an der Geschäfts­füh­rung sein.

BGH, Urteil vom 25.6.2020 – IX ZR 243/18

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