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Veranstaltungsausfallsversicherung und Corona

Sieht der Ver­si­che­rungs­ver­trag auch einen Ver­si­che­rungs­schutz für den Fall vor, dass die Ver­an­stal­tung auf­grund eines behörd­lich ange­ord­ne­ten oder gene­rel­len Ver­an­stal­tungs­ver­bots aus­fällt, so kann Ver­si­che­rungs­schutz auch dann bestehen, wenn der Ver­trag an ande­rer Stel­le den Ver­si­che­rungs­schutz für Seu­chen und Epe­de­mien aus­schließt.
LG Ans­bach, Urteil vom 16.02.2021 — 3 O 925/20

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