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Außenhaftung des Kommanditisten

Trägt ein Kom­man­di­tist im gericht­li­chen Ver­fah­ren vor, die ande­ren Kom­man­di­tis­ten hät­ten bereits aus­rei­chend Zah­lun­gen geleis­tet, um die Gesell­schafts­schul­den zu bedie­nen, so muss der Insol­venz­ver­wal­ter dar­le­gen, wel­che Beträ­ge er schon ein­ge­nom­men hat.

BGH, Beschluss vom 9.3.2021 –II ZR 40/20

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