WirtschaftKrise, Sanierung und InsolvenzKrise, Sanierung und InsolvenzWirtschaft

Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe III

Die Frist zur Bean­tra­gung der Über­brü­ckungs­hil­fe III läuft am 31.10.2021 ab. Wer jedoch auf eine Abschlags­zah­lung hofft, um die Liqui­di­tät zu stär­ken, muss den Antrag bis Mitt­woch, den 30.06.2021 bei der zustän­di­gen Behör­de ein­rei­chen.

Vorheriger Beitrag
Vereinbarung zur Regelung von Ansprüchen nach § 64 GmbHG a. F.
Nächster Beitrag
Beratungsvertrag mit Gesellschaft, deren gesetzlicher Vertreter ein Aufsichtsratsmitglied ist

Auch interessant