Vermögensnachfolge und ErbenVersicherungen

Einzugsberechtigung des Nachlasspflegers an Lebensversicherungsleistung

Die peri­tus Rechts­an­walts­ge­sell­schaft hat für den beauf­tra­gen­den Nach­lass­pfle­ger ein Urteil vor dem LG Kai­sers­lau­tern erstrit­ten, nach dem der Nach­lass­pfle­ger auch dann zur Ein­zie­hung der Lebens­ver­si­che­rungs­leis­tun­gen berech­tigt ist, wenn der Erb­las­ser und Ver­si­che­rungs­neh­mer, der gleich­zei­tig ver­si­cher­te Per­son ist, für die Lebens­ver­si­che­rungs­leis­tun­gen gegen­über dem beklag­ten Ver­si­che­rer bestimmt hat, dass die Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen an “die gesetz­li­chen Erben der ver­si­cher­ten Per­son” aus­zu­zah­len sind.

LG Kai­sers­lau­tern, Urteil vom 21.12.2022 — 3 O 394/22

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