VersicherungenWirtschaft

Auskunft bei Prämienanpassung und darüber hinaus

Der Aus­kunfts­an­spruch gemäß Art. 15 DS-GVO ist grund­sätz­lich nicht zweck­ge­bun­den. Ein Ver­si­che­rungs­neh­mer kann von sei­nem Ver­si­che­rer des­halb auch dann Aus­kunft über die beim Ver­si­che­rer gespei­cher­ten per­so­nen­ge­bun­de­nen Daten ver­lan­gen, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer hier­mit nicht das Ziel ver­folgt, sich der Daten­ver­ar­bei­tung bewusst zu sein und deren Recht­mä­ßig­keit über­prü­fen zu kön­nen.

OLG Celle, Urt. v. 15.12.20228 U 165/22

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