Leistungen im Datenschutzrecht
Nicht erst seit dem 25.05.2018 ist das Datenschutzrecht für jeden Unternehmer von Relevanz. Bereits in der Vergangenheit gab es Regelungen zum Datenschutz. Durch die Vorgaben der DSGVO wurden die einzuhaltenden Vorgaben erweitert. Es bestehten jedoch weiter erheblichen Unsicherheiten, wie die Regelungen sich konkret auswirken.
Gerade bei dieser Unsicherheit ist es wichtig, sich auf einen zuverlässigen Partner und eine kompetente und möglichst frühzeitige Beratung verlassen zu können.
Die peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet Sie u.a. bei der
- Erstellung von Datenschutzerklärungen
- Gestaltung von Einwilligungserklärungen
- Erhebung und Verwendung von Daten
- Ausübung Ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.
Zu diesen und anderen Aspekten bieten wir (Inhouse-)Seminare an.
Vorsteuerberichtigung im Dreipersonenverhältnis
Der Vorsteuerberichtigungsanspruch, der sich daraus ergibt, dass der Leistende ein (bereits vereinnahmtes)…
MehrRücknahme eines Insolvenzantrags bei mehreren Geschäftsführern
Ein von einem Geschäftsführer gestellter Eigeninsolvenzantrag kann von einem anderen Geschäftsführer nicht…
MehrKein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters
Der BFH bestätigt noch einmal, dass ein Recht des Insolvenzverwalters auf Auskunft…
MehrVoraussetzung für die Insolvenzeröffnung
Dass sich das Bundesverfassungsgericht mit rechtlichen Fragen der Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung…
MehrFreigabe eines Anspruchs vor Verfahrensabschluss
Das FG hat entschieden, dass die „Freigabe“ eines Anspruchs nach dem Anfechtungsgesetz…
Mehr