Datenschutzrecht

Leistungen im Datenschutzrecht

Nicht erst seit dem 25.05.2018 ist das Daten­schutz­recht für jeden Unter­neh­mer von Rele­vanz. Bereits in der Ver­gan­gen­heit gab es Rege­lun­gen zum Daten­schutz. Durch die Vor­ga­ben der DSGVO wur­den die ein­zu­hal­ten­den Vor­ga­ben erwei­tert. Es besteh­ten jedoch wei­ter erheb­li­chen Unsi­cher­hei­ten, wie die Rege­lun­gen sich kon­kret aus­wir­ken.

Gera­de bei die­ser Unsi­cher­heit ist es wich­tig, sich auf einen zuver­läs­si­gen Part­ner und eine kom­pe­ten­te und mög­lichst früh­zei­ti­ge Bera­tung ver­las­sen zu kön­nen.

Die peri­tus Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH berät und beglei­tet Sie u.a. bei der

  • Erstel­lung von Daten­schutz­er­klä­run­gen
  • Gestal­tung von Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen
  • Erhe­bung und Ver­wen­dung von Daten
  • Aus­übung Ihrer Tätig­keit als Daten­schutz­be­auf­trag­ter.

Zu die­sen und ande­ren Aspek­ten bie­ten wir (Inhouse-)Seminare an.

Aktuelle Beiträge

Ansprechpartner