Krise, Sanierung und Insolvenz

Haftung des Geschäftsführers

Haf­tung eines Geschäfts­füh­rers bei unbe­rech­tig­ter Insol­venz­an­trag­stel­lung. Ein Geschäfts­füh­rer der Komplementär-GmbH kann bei einer Publikums-KG nach § 43 Abs. 2 GmbHG der KG gegen­über haf­ten, wenn er ohne Zustim­mung der KG-Gesellschafter die Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens über das Ver­mö­gen der KG wegen zumin­dest dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit bean­tragt.

OLG Mün­chen, Urteil vom 21.03.2013 — 23 U 3344/12

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