Immobilien

Wichtiger Grund für Kündigung

Die wie­der­hol­te unpünkt­li­che Miet­zah­lung stellt einen wich­ti­gen Grund dar, der eine außer­or­dent­li­che, frist­lo­se Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses durch den Ver­mie­ter recht­fer­tigt. Nach bereits vor­an­ge­gan­ge­nen unpünkt­li­chen Zah­lun­gen und hier­auf erfolg­ter Abmah­nung reicht bereits eine wei­te­re unpünkt­li­che Zah­lung für die Frist­lo­se Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses aus.

Urteil des Amts­ge­richts Mann­heim vom 11.07.2013, Az. 18 C 107/13

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