Versicherungen

Widersprüche bei Darstellung des äußeren Bild eines PKW-Diebstahls besonders zu gewichten

Die Anga­ben eines Zeu­gen zum soge­nann­ten äuße­ren Bild eines Fahr­zeug­dieb­stahls, zum Abstel­len und spä­te­ren Nicht-Wiederauffinden des Fahr­zeugs, erfor­dern grund­sätz­lich nur die Wie­der­ga­be eines ein­fa­chen, nicht kom­ple­xen Sach­ver­halts. Tre­ten bei Anga­ben zu die­ser sehr über­schau­ba­ren Sach­la­ge Wider­sprü­che auf, ohne dass diese durch Erin­ne­rungs­schwä­chen zu erklä­ren wären, sind diese vom Tat­rich­ter in beson­de­rem Maße zu gewich­ten.

OLG Köln, Urteil vom 16.07.2013 — Az. 9 U 30/13

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