Steuern und Abgaben

Umsatzsteuerliche Organschaft bei Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat seine Recht­spre­chung zur Been­di­gung einer umsatz­steu­er­li­chen Organ­schaft im Insol­venz­fall geän­dert. Nach einer neuen Ent­schei­dung endet die not­wen­di­ge orga­ni­sa­to­ri­sche Ein­glie­de­rung der Organ­ge­sell­schaft in den Organ­kreis des Organ­trä­gers bereits dann, wenn für die Organ­ge­sell­schaft ein vor­läu­fi­ger Insol­venz­ver­wal­ter bestellt und dabei ange­ord­net wird, dass die Organ­ge­sell­schaft Ver­fü­gun­gen nur noch mit des­sen Zustim­mung vor­neh­men darf.

BFH, Urteil vom 08.08.2013, Az. V R 18/13

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